Das Oberlandesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Juristisch ist der Fall entschieden. Gesellschaftlich beginnt er für uns erst.
Für alle, die den Vorgang nicht verfolgt haben: Eine Plattform, die sich selbst als Faktenchecker bezeichnet, veröffentlichte eine Analyse über einen OAZ-Artikel und den verantwortlichen Redakteur. Als wir die darin enthaltenen Diskreditierungen gegen unseren Mitarbeiter gerichtlich überprüfen ließen, verteidigte die Gegenseite diese nicht über ihren Tatsachen-, somit Faktengehalt, sondern berief sich einfach auf Meinungen und Wertungen.
Das Oberlandesgericht hat entsprechend festgestellt, dass die Zuschreibungen der Meinungsfreiheit unterliegen, wenn es sich eben nur um Meinungen und nicht um Tatsachen, also nicht durch Fakten unterlegte Meinungen Einzelner, handle.
Doch uns ging es auch nicht darum, ob die Meinungsfreiheit eine Aussage schützt. Im Gegenteil, wir wollen die Meinungsfreiheit vor ihrer Entwertung schützen. Die Meinungsfreiheit gehört zu den größten Errungenschaften unserer Demokratie. Sie schützt gerade diejenigen, deren Ansichten unbequem, unpopulär oder gesellschaftlich unerwünscht sind. Genau deshalb sollte sie nicht zum Rückzugsort für diejenigen werden, die zunächst den Eindruck überprüfbarer Tatsachen erzeugen und sich erst dann auf Meinungen berufen, wenn jemand nach den Tatsachen fragt.
Die Meinungsfreiheit ist kein Auffangnetz für Tatsachenakrobaten. Sie schützt Minderheitenmeinungen – nicht Organisationen, die vorsätzlich Desinformationen verbreiten. Zusätzlich kompliziert wird es, wenn unklare Finanzierungsströme Interessenkonflikte vermuten lassen, innerhalb derer Geschäftsmodelle zu Lasten demokratischer Standards betrieben werden.
Wenn sich eine Faktencheck-Plattform auf Meinungsfreiheit stützen muss, dann verliert sie ihre Legitimation. Denn Fakten benötigen keine Meinungsfreiheit. Fakten benötigen Belege.
Niemand würde akzeptieren, wenn Stiftung Warentest Produkte testet und sich im Streitfall darauf beruft, die Bewertungen seien eigentlich nur Meinungen gewesen. Warum sollten bei Faktencheck-Plattformen andere Maßstäbe gelten?
Eigentlich ist es absurd. Niemand sollte vor Gericht ziehen müssen, um klären zu lassen, ob ein Faktencheck überhaupt auf Fakten beruht. Wir möchten nicht in einer Gesellschaft leben, in der Menschen sich gegen als Faktenchecks präsentierte Kampagnen wehren müssen, die sie öffentlich etikettieren, mit Kontaktschuld belegen, ihre Reputation beschädigen und sich anschließend darauf berufen, das sei alles nur Meinung gewesen. Wer unter dem Etikett der Faktentreue andere öffentlich diskreditiert, sollte dafür auch Verantwortung übernehmen.
Gerichte entscheiden Rechtsfragen. Die Frage, welche Verantwortung Faktenchecker tragen sollten, ist aber keine rein juristische, sondern vor allem eine medienethische. Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, sollte zum journalistischen Maßstab werden.
Wir werden in den kommenden Monaten Gespräche darüber führen, welche Verantwortung Faktencheck-Plattformen tragen, welche Maßstäbe an sie anzulegen sind und wer eigentlich Faktenchecker kontrolliert. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Institutionen nach Lösungen suchen, die sich seit vielen Jahren mit journalistischer Ethik und Qualitätssicherung beschäftigen.
Es geht um eine einfache Frage: Woran erkennen Menschen woran sie sind? Eine freie Gesellschaft braucht keine Einigkeit über Meinungen. Sie braucht Ehrlichkeit darüber, was Tatsachen sind und was nicht.