Warum wir gegen Volksverpetzer juristisch vorgehen
11.05.2025 - Update
Warum wir gegen Volksverpetzer juristisch vorgehen
Zu laufenden juristischen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht öffentlich. Da Volksverpetzer, Matthias Meisner und Oliver Rautenberg unserer Aufforderung zur Korrektur aus unserer Sicht nachweislich falscher Tatsachenbehauptungen bislang nicht nachgekommen sind, haben wir die Angelegenheit nun anwaltlich prüfen lassen.
Da wir die Verfasser mehrfach – sowohl öffentlich als auch durch Anwälte – um eine Korrektur gebeten haben, wurden nun Anwälte beauftragt, die Interessen unseres Mitarbeiters und seiner Familie gerichtlich zu schützen.
Da die bisherige öffentliche Kommunikation der Beteiligten bereits erkennen lässt, in welche Richtung die weitere Debatte vermutlich geführt werden soll, möchten wir transparent machen, worum es aus unserer Sicht im Kern geht – und worum eben nicht.
Wir gehen davon aus, dass die öffentliche Reaktion vor allem drei kommunikative Muster bedienen wird: Erstens das bekannte David-gegen-Goliath-Narrativ – also die Darstellung, ein „Multimillionär“ wolle kritische Journalisten mundtot machen.
Zweitens die Umdeutung des Konflikts zu einem angeblichen Angriff auf Pressefreiheit oder kritischen Journalismus.
Und drittens die Verschiebung der Debatte weg von den konkret beanstandeten Aussagen hin zu moralischen und politischen Unterstellungen: Warum die OAZ Kritik nicht aushalte, warum sie problematische Milieus verteidige oder warum sie juristisch statt publizistisch reagiere. All das ist kommunikativ wirksam, weil es emotional mobilisiert, juristische Details verdrängt und die Diskussion von der eigentlichen Frage wegführt. Es bietet außerdem einen scheinbar willkommenen Anlass, Spendengelder zu sammeln.
Bei der juristischen Auseinandersetzung geht es gerade nicht darum, politische Kritik zu unterbinden oder missliebige Meinungen anzugreifen. Es geht um konkrete Tatsachenbehauptungen und Zuschreibungen, die objektiv falsch, unbelegt oder diffamierend sind – etwa falsche Zitate, zugeschriebene Aussagen oder Begriffe wie „Faktenleugner“, „selbsternannter Philosoph“ oder „Mindset eines Sektenfunktionärs“. Hier wird ein Mitarbeiter der OAZ schlicht verleumdet.
Der Kern unserer Argumentation lautet deshalb ausdrücklich nicht: „Ihr dürft uns nicht kritisieren“, sondern: Wer sich selbst als faktenbasierte Analyseplattform präsentiert und höchste journalistische Standards für sich beansprucht, darf keine falschen Tatsachenbehauptungen verbreiten. Genau darüber sollte sachlich gesprochen werden können.
Ausgangspunkt des Konflikts ist ein Beitrag auf Volksverpetzer vom 09.04.2026 von Matthias Meisner und Oliver Rautenberg über den OAZ-Artikel „Görlitzer Waldorfschule: Warum eine gestandene Lehrerin gehen musste“ unseres Redakteurs Alexander Capistran.
Volksverpetzer beschreibt sich selbst als faktenorientierte Plattform, die nach dem Mehrquellenprinzip arbeitet, Tatsachenbehauptungen prüft und journalistische Sorgfalt besonders ernst nimmt. Genau an diesem eigenen Anspruch messen wir den veröffentlichten Beitrag.
Nach unserer Auffassung enthält die Analyse mehrere Zuspitzungen sowie Tatsachenbehauptungen, die entweder unbelegt, irreführend oder sachlich falsch sind. Gleichzeitig entsteht durch Sprache, Struktur und Wiederholung ein stark wertender Deutungsrahmen, der weit über eine kritische Analyse hinausgeht.
Ein Beispiel dafür ist die Behauptung, die OAZ relativiere die Anastasia-Bewegung oder bestreite deren problematische ideologische Hintergründe. Tatsächlich weist der ursprüngliche Artikel von Alexander Capistran – konträr zur Unterstellung von Volksverpetzer – mehrfach ausdrücklich auf die Einstufung der Bewegung als rechtsextremen Verdachtsfall sowie auf bestehende Kritik und Recherchen hin.
Der Schwerpunkt des Artikels lag jedoch auf einer anderen Frage: ob im konkreten Fall der Görlitzer Waldorflehrerin „Kontaktschuld“ und öffentlicher Druck zu vorschnellen Konsequenzen geführt haben könnten.
Auch weitere Zuschreibungen halten wir für journalistisch unsauber. So wird unser Mitarbeiter in der Analyse unter anderem als Teil einer „sektiererischen Anthroposophie-Bewegung“ eingeordnet oder mit Formulierungen wie „Faktenleugner“ und „Mindset eines Sektenfunktionärs“ beschrieben. Solche Begriffe stellen aus unserer Sicht keine nüchterne Analyse mehr dar, sondern persönliche Diskreditierung. Hinzu kommt, dass biografische Aspekte, persönliche Interessen und lose Assoziationen in einer Weise miteinander verknüpft werden, die beim Leser bestimmte politische oder ideologische Schlussfolgerungen nahelegen sollen, ohne diese sauber zu belegen.
Besonders irritiert hat uns dabei, dass einzelne überprüfbare Angaben offenbar nicht ausreichend verifiziert wurden. Gerade deshalb gilt im Journalismus der Grundsatz, Informationen sorgfältig gegenzuprüfen – etwa durch Rückfrage beim Betroffenen oder eine zweite unabhängige Quelle. Umso mehr überrascht uns dies bei einer Plattform, die den Anspruch erhebt, faktenorientierten Journalismus zu betreiben.
Wir haben uns deshalb entschieden, die beanstandeten Punkte öffentlich zu dokumentieren und um Korrektur zu bitten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Kritik zu unterdrücken oder juristisch gegen Meinungen vorzugehen. Kritik an unserer Zeitung gehört selbstverständlich zur demokratischen Öffentlichkeit. Wo jedoch konkrete Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, müssen diese überprüfbar und belastbar sein. Und wir schätzen Kritik, wenn sie sachlich und konstruktiv eingebracht wird.
Statt auf unsere Kritikpunkte einzugehen oder mögliche Fehler zu korrigieren, wird die Auseinandersetzung inzwischen öffentlich zunehmend als Angriff auf kritischen Journalismus dargestellt. Aus unserer Sicht verschiebt das den Fokus weg von der eigentlichen Frage: Sind die beanstandeten Aussagen sachlich korrekt oder nicht?
Deshalb, und nur deshalb haben wir die Angelegenheit anwaltlich prüfen lassen. Nicht, weil wir Kritik verhindern wollen, sondern weil Presse- und Meinungsfreiheit aus unserer Sicht Verantwortung einschließen – insbesondere dann, wenn öffentlich über Personen berichtet wird.
Gleichzeitig haben wir verschiedene Institutionen, Medienpartner und Unterstützer der Plattform angeschrieben und um eine fachliche Einschätzung gebeten: Wie bewerten sie journalistische Arbeitsweisen, bei denen persönliche Zuschreibungen, politische Einordnungen und weitreichende Wertungen so eng miteinander verbunden werden? Und wo verläuft aus ihrer Sicht die Grenze zwischen legitimer Kritik und delegitimierender, auch verleumdender Darstellung?
Denn genau darüber sollte öffentlich diskutiert werden. Demokratie lebt nicht nur von Meinungsfreiheit, sondern auch von Fairness, Sorgfalt und der Fähigkeit, zwischen Analyse, Meinung und Tatsachenbehauptung zu unterscheiden.
Es hätte vermutlich fünf Minuten gedauert, die beanstandeten Tatsachenbehauptungen zu korrigieren. Vielleicht weitere fünf Minuten, den Artikel offline zu nehmen oder grundlegend zu überarbeiten, weil zentrale darauf aufbauende Wertungen nach den Korrekturen kaum noch haltbar gewesen wären. Und wahrscheinlich noch einmal fünf Minuten, um sich öffentlich bei unserem Mitarbeiter zu entschuldigen. Denn wer öffentlich als „Faktenleugner“ oder mit dem „Mindset eines Sektenfunktionärs“ beschrieben wird, trägt solche Zuschreibungen dauerhaft im digitalen Raum mit sich weiter.
15 Minuten – und die Sache wäre vermutlich erledigt gewesen. Kein Anwalt, keine publizistische Eskalation, keine Spendenkampagne und keine weitere Polarisierung.
Stattdessen erleben wir nun eine kommunikative Inszenierung, in der nicht mehr die Frage im Mittelpunkt steht, ob konkrete Aussagen korrekt waren, sondern wie man aus berechtigter Kritik an journalistischen Fehlern ein politisches Narrativ formt. Das ist bedauerlich – auch deshalb, weil die nun eingesammelten Spenden an vielen anderen Stellen vermutlich einen deutlich sinnvolleren gesellschaftlichen Nutzen hätten, als drei Personen dabei zu unterstützen, einen möglichen Fehler nicht eingestehen zu müssen.
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