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Landgericht Dresden: Die Fakten der Faktenchecker „Volksverpetzer“ sind gar keine. Alles nur Meinung.

3.6.2026 - Update

Landgericht Dresden: Die Fakten der Faktenchecker „Volksverpetzer“ sind gar keine. Alles nur Meinung.

Auf der mehrfach ausgezeichneten Faktencheck-Plattform „Volksverpetzer“ erschien ein Artikel, der einen unserer Redakteure und unseren Verlag bösartig diffamierte. Da die Autoren und „Volksverpetzer“ trotz öffentlicher Bitte um Klarstellung und Entschuldigung lieber Kaffeebecher bedruckten, um Spenden zu sammeln, statt das zu tun, was man tut, wenn man Fehler gemacht hat, blieb uns nichts anderes übrig, als juristisch gegen die diffamierenden Behauptungen vorzugehen.

Noch bevor das Eilverfahren so richtig losging, war es schon vorbei. Während wir davon ausgingen, dass „Volksverpetzer“, die sich als Faktencheck-Plattform bezeichnen und mit journalistischer Sorgfalt, Mehrquellenprinzip, Faktenprüfung und dem Anspruch werben, Desinformation zu bekämpfen, ein ernst zu nehmender Absender sei, kam das Gericht zu einer ganz anderen Einschätzung.

Nur weil jemand mit Faktentreue wirbt, etwas eine Analyse nennt und sich gegen die Verbreitung von Desinformationen einsetzt, heißt das nicht, dass es auch so ist. Intuitiv ist das nicht, ich weiß.

Aber dann wurde mir klar, wie das Gericht zu dieser Erkenntnis kommt. Weil sich „Volksverpetzer“ genau damit gerechtfertigt hat.

Klar, die Faktenchecker hätten an ihrem eigenen Anspruch festhalten und darlegen können, dass die zentralen Zuschreibungen und Vorwürfe gegen unseren Redakteur tatsächlich auf belastbaren Tatsachen beruhen. Also dass er tatsächlich ein „Faktenleugner“ und nur ein „selbsternannter Philosoph“ mit dem „Mindset eines Sektenfunktionärs“ ist. Dass die beschriebenen Charakterisierungen durch überprüfte Tatsachen gedeckt sind. Dass die Analyse tatsächlich eine faktenbasierte Analyse ist.

„Volksverpetzer“ hat sich dann aber doch für die Wahrheit entschieden und eingeräumt, dass die diffamierenden Aussagen überwiegend gar keine Tatsachen behaupten, sondern nur die persönliche Meinung, Wertung und Zuspitzung sind. Autsch!

Wenn das so ist, kam das Gericht schnell zu dem Schluss: Dann geht es gar nicht mehr darum, ob diese Behauptungen wahr oder falsch sind, sondern darum, ob sie als Meinungsäußerungen vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst werden.

Ja, das sind sie. Auch dann, wenn sie die Reputation der Betroffenen beschädigen. Und genau deshalb hat das Gericht die Anträge zurückgewiesen. So schnell und günstig haben wir noch nie transparent machen können, wie manche Medien mit dem Vertrauen ihrer Unterstützer rücksichtslos spielen.

Doch was bedeutet das für die gutgläubigen Menschen, die eine Faktencheck-Plattform unterstützen, weil sie Wert auf Fakten legen und davon ausgehen, dass „Volksverpetzer“ überprüfte Tatsachen und keine persönlichen Abrechnungen verbreitet? Ist das Irreführung? Keine Ahnung. Aber es ist schon mies.

Was bedeutet es, wenn „Volksverpetzer“ über Jahre hinweg den Eindruck vermittelt, besonders sorgfältig mit Fakten umzugehen, im Streitfall aber argumentiert, dass die zentralen Zuschreibungen gar keine Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich Meinungen sind?

Wenn ich die „Stiftung Erinnerung“ wäre, dann würde ich mir den Marion-Samuel-Preis zurückholen und die Faktenchecker lieber daran erinnern, was sie versprochen haben.

Glücklicherweise ist das nicht mein Problem. Uns ging es um etwas anderes.

„Volksverpetzer“, das Gericht und auch wir sind uns einig: Die selbsternannten Faktenchecker sind gar keine Faktenchecker. Sie sind Meinungsmacher.

P.S.: Nun verstehen die Insider vielleicht auch, warum wir nur sechs statt elf diffamierende Argumente juristisch aufgegriffen haben. 😉

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