Beschwerde: Meinungsfreiheit darf kein Auffangnetz für Tatsachenakrobaten sein
17.06.2026 - Update
Die Faktenchecker von „Volksverpetzer“ veröffentlichten eine als Analyse getarnte Abrechnung mit einem unserer Redakteure. Nachdem Volksverpetzer die darin enthaltenen Zuschreibungen vor Gericht nicht als Tatsachen, sondern als Meinungen verteidigte, werden wir die Sache nun in der nächsten Instanz weiterverfolgen. Die Vorgeschichte finden Sie hier.
Die 3. Zivilkammer des Landgericht Dresden hat bereits bestätigt, was uns wichtig war: Dass die selbsternannten Faktenchecker von Volksverpetzer keine Faktenchecker sind, sondern nur Meinungsmacher.
Die Menschen, deren Urteil uns wichtig ist, haben verstanden, mit welchen Methoden Volksverpetzer arbeitet. Wer das weiterhin unterstützen, finanzieren oder auszeichnen möchte, muss das mit sich selbst ausmachen. Wir glauben, dass man nur Tatsachen petzen kann. Aber wie nennt man es, wenn jemand Meinungen petzt? 🤫
Strategisch wäre es deshalb vernünftig, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Aber wie hieß es so schön bei Tocotronic: Pure Vernunft darf niemals siegen.
Gegen Verleger zu pöbeln scheint Teil des parasitären Geschäftsmodells in der Aufmerksamkeitsökonomie zu sein. Damit müssen wir leben. Aber wenn Mitarbeiter angegriffen und öffentlich diffamiert werden, müssen wir unsere Fürsorgepflicht wahrnehmen.
Inzwischen geht es um etwas Grundsätzlicheres: Wer Tatsachen suggeriert und sich immer dann hinter der Meinungsfreiheit versteckt, wenn jemand nach den Fakten fragt, entwürdigt die Meinungsfreiheit selbst.
Die Meinungsfreiheit ist kein Auffangnetz für Tatsachenakrobaten. Sie schützt Menschen mit unbequemen oder Minderheitenmeinungen und ist nicht dafür da, Faulheit, Verantwortungslosigkeit oder Böswilligkeit zu kaschieren.
Die Meinungsfreiheit darf nicht zur Ausrede werden. Und deshalb legen wir Beschwerde ein.
Für uns gibt es kaum etwas zu gewinnen. Aber es ist an der Zeit zu prüfen, ob Verantwortung, Wahrheit und Ehrlichkeit in dieser Gesellschaft noch zählen.
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